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Der GdW gibt im Dezember 2021 die GdW Arbeitshilfe 87 „Asbest – Häufig gestellte Fragen und Antworten“ heraus.

  • Das Thema Asbest beschäftigt die Wohnungswirtschaft bereits seit Jahren bzw. sogar Jahrzehnten. Der praxisgerechte und verantwortliche Umgang mit dem vormals bauaufsichtlich zugelassenen, seit nunmehr fast 30 Jahren aber aus gesundheitsgefährdenden Gründen verbotenen, Baustoff Asbest prägt diese Tätigkeit.
  • Derzeit sehen wir jedoch eine starke Dynamisierung des Themas Asbest im politischen Kontext. Dies steht in direktem Zusammenhang mit den Konzepten zur Erreichung der Klimaschutzziele. Die Renovierungswelle im Gebäudebereich bedeutet eine massive Steigerung der Sanierungsrate im Bestand durch effiziente energetische Modernisierungen. Dabei können erhebliche Gesundheitsgefährdungspotenziale für Arbeitnehmer entstehen, verursacht durch freigesetzte Asbestfasern. Um Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Folgen zu schützen, soll es zukünftig eine Verpflichtung zu einer obligatorischen Asbestsuche, -erfassung und -entfernung vor Beginn der Sanierungs- bzw. Modernisierungsarbeiten geben. Darüber hinaus sollen die Erkundungsergebnisse in nationale öffentliche Asbestregister einfließen.
  • Am 20. Oktober 2021 wurde der entsprechende legislative Initiativbericht zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest im Europäischen Parlament mit großer Mehrheit (fast 100 % Zustimmung) angenommen. In der Initiative wird die Europäische Kommission dazu aufgefordert, eine Europäische Strategie für die Beseitigung von Asbest zu entwickeln. Wie eine nationale Umsetzung einer europäischen Richtlinie dann konkret aussehen wird, kann natürlich noch nicht beantwortet werden. Hier wird auch noch einige Zeit vergehen. Die Arbeitshilfe gibt Antworten auf heutige Fragen zum Thema Asbest, doch diese sind nicht weniger interessant.