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Neufassung der Gefahrstoffverordnung – Mai 2022

Bei seiner 70. Sitzung am 10. und 11. Mai 2022 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) u.a. folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das BMAS ab Juli/August im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden. Dies betrifft u.a.

  • Neufassung
  • TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“
  • Änderungen und Ergänzungen
  • TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“
  • TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“